Freitag, 4. Dezember 2009

Religion und Politik

Die Religion gehört ins Private. Wo sie politisch wird, kann sie begrenzt werden, und ob sie als politisch aufgefasst wird, beschliesst der Staat, der Souverän.

So hat die Schweiz den Jesuitenorden verboten, weil der damalige Katholizismus als politische Gefahr wahrgenommen wurde, und sie hat die Einteilung der Bistümer geregelt, weil das offenbar auch eine politische Frage war. Später, als die Kirchen sich leerten, hat der Souverän beschlossen, dass die Jesuiten kaum mehr Eindruck machen und deshalb wieder predigen dürfen.

Am 29. November 2009 hat der Souverän der Schweiz beschlossen, dass das Minarett verboten ist, weil er es als Ausdruck des politischen Islams versteht, und nicht als Ausdruck der Spiritualität.

Wer der Meinung ist, Kirchtürme und Glocken seien auch ein politischer Ausdruck, der gegen den Staat gerichtet ist, kann eine Volksinitiative starten und so herausfinden, ob der Souverän diese Meinung teilt.

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siehe auch Religionsfreiheit ist privat und Religion reicht nicht
 

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