Freitag, 11. Dezember 2009

Die Schweiz darf nicht als schlechtes Beispiel vorausgehen

Sagt die Organisation der islamischen Konferenz (OIC). Sie befürchtet, dass das Ergebnis zu einem Präzedenzfall in Europa wird. Darum sagt der pakistanische UNO-Botschafter Zamir Akram
«Die Schweizer Behörden müssen alle verfassungsmässigen und legalen Mittel anwenden, um das Resultat der Abstimmung für ungültig zu erklären»
Das Volk ist souverän, nicht die Behörden. Der Grund der Forderung liegt offensichtlich in diffusen Ängsten.
 «Deshalb darf die Schweiz nicht als schlechtes Beispiel vorausgehen. Andere würden sich sonst sagen: Wenn die Schweizer es tun, dürfen wir es auch.»
Schlechtes Beispiel?

Ja, die OIC. Das sind die 56 Länder, die die Kairoer Erklärung der Menschenrechte unterschrieben haben, mitsamt Artikel 24. Da stellt sich wieder einmal die Gretchenfrage.
 

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