Vor vier Jahren urteilten die Straßburger Richter über das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten. Sie wiesen die Klage einer türkischen Medizinstudentin ab, die sich durch das Kopftuchverbot in ihrer Religionsfreiheit verletzt sah.Mal sehen, wie lange es geht bis zum Kopftuchverbot.
Damals urteilten die Richter, das Verbot des Kopftuchs habe das "legitime Ziel, die Rechte und Freiheiten anderer und die öffentliche Ordnung zu schützen". Es diene dazu, das Recht der Frauen zu stärken und einen weltanschaulich neutralen Lebensstil zu fördern.
Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit gebe den Gläubigen nach Auffassung der Straßburger Richter nicht das Recht, ihren Glauben in jeder beliebigen Weise auszuüben. Sie ermächtige sie beispielsweise nicht, als gerechtfertigt erkannte Regeln zu missachten. Die Richter sprachen jedem der Europaratsmitgliedstaaten einen Ermessensspielraum zu, wie weit Eingriffe in die Religionsfreiheit nötig sein können. Im konkreten Fall sei das Kopftuchverbot als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" einzustufen.
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siehe auch Minarett notwendig oder nicht?
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Männer unter dem Kopftuch: Eins und Zwei
Das Regime wollte ihn mit dem Kopftuch erniedrigen (endlich sagt mal einer, wozu das Tuch dient), und die Iraner reagieren mit der spöttischen Aktion.