Weil das Volk einen Über-Vater braucht?
Souveränität, aber nur an der Leine von Interessensvertretern?
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Dazu ein Artikel von Max Frenkel (zugänglich nur für Abonnenten), darum hier eine wesentliche Passage:
Nachdem die Schweiz und die Welt hundertfünfzig Jahre ohne Probleme mit der Vorstellung gelebt hatten, dass der Schweizer Souverän auch Verfassungsbestimmungen erlassen könne, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen, machte die Bundesverfassung von 1999 damit Schluss. Ganz wohl war dem Verfassungsrat dabei zwar nicht, es sollten nur die «zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts» nicht verletzt werden dürfen (BV 139 und 194/2), eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber sofort begannen die Klugen und Gescheiteren in Parlament und Rechtswissenschaft das Wort «zwingend» zu vergessen und immer wieder zu versuchen, eine Initiative als völkerrechtswidrig zu erledigen, bisher allerdings ohne Erfolg (bei der Ausführung dann schon eher).