Donnerstag, 30. Dezember 2010

Fundamente

Wieder einmal haben Fundamentalisten ein Attentat auf Jyllandsposten geplant, die Zeitung mit den Mohammed-Karikaturen (1).

Die 12 Karikaturen drückten aus, dass die Zeichner ein positives Bild der Religion hatten: Sie kritisierten den Extremismus, wenn sie überhaupt etwas kritisierten (einzelne kritisierten gar nichts).

Wenn es beleidigend für eine Religion ist, dass man sie für friedlich hält, dann ist das bedenklich. 

Und wenn darauf Fundamentalisten die Karikaturen mit Terror beantworten, dann muss es am Fundament liegen.

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(1) Man findet die - recht harmlosen - Zeichnungen im Internet, zum Beispiel via diesen Link hier

Essay zum Karikaturenstreit hier

Rassismus

Das Wort Rassismus wird gar häufig gebraucht, und gar leichtfertig.

Wer zweimal hinsieht, weil Leute aus einer Gruppe regelmässig negativ in den Schlagzeilen sind, der handelt bloss vernünftig. Rassismus ist es erst, wenn sich sein Urteil daraus ergibt, dass der andere zu einer Gruppe (Frau, Jude, Chinese) gehört.

Wenn eine Frau von jedem Schwarzen an der Uni angemacht wird (1), dann wird sie sich gegenüber Schwarzen zurückhalten. Wenn sie daraus aber schliesst, dass Schwarze grundsätzlich Frauen anmachen und nicht anders können, dann ist das Rassismus.

Dass sie sich persönlich dann lieber unter anderen bewegt, ist noch kein Rassismus.


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(1) Ich habe das Beispiel gewählt, weil ich einen solches konkreten Fall kenne.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Toleranz im Islam

Wie es denn wirklich war mit der vielgelobten Toleranz (1):
Der Preis für die Duldung durch das Utilitasprinzip [Nützlichkeitsprinzip, Anm d. Bloggers] des Dhimmastatus ist die Demütigung. 
Das ist ganz konkret
Ihren alltäglichen Ausdruck fand dieses Prinzip der institutionalisierten Demütigung in Geboten und Verboten, die alle Formen der Begegnung von Muslimen und Ungläubigen regelten: wie und wann zu grüßen ist (von freundlichen oder tröstenden Worten wird abgeraten), dass der Ungläubige sich auf der Straße in bescheiden-unterwürfiger Haltung fortzubewegen und dem Muslim Platz zu machen hat, dass er nicht auf einem Pferd (einem edlen Tier) reiten darf, sondern allenfalls auf einem Maultier oder Esel und auch das nur im Damensitz, und dass er absteigen muss, wenn er einem Muslim begegnet, dass er diskriminierende Kleidung, Kopfbedeckung, Schuhe (im Extremfall sind ihm diese sogar verboten) oder dem Judenstern entsprechende Abzeichen zu tragen hat.
Natürlich muss auch die Jugend ihren Spass haben:
Dass er sich mit Steinen bewerfen, am Bart zerren, ins Gesicht schlagen und prügeln lassen muss, ohne sich wehren zu dürfen; der Waffenbesitz ist ihm ohnehin untersagt, und einen Muslim zu schlagen, zieht die Todesstrafe nach sich, dass seine Zeugenaussage vor Gericht geringeren Wert hat als die eines Muslims und für den Fall, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Muslim handelt, wertlos ist.
Toleranz? Nein, nur systematische Verletzung dessen, was wir heute als Menschenrechte bezeichnen.

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(1) Aus einem Artikel von Siegfried Kohlhammer in der taz
SIEGFRIED KOHLHAMMER, Jahrgang 1944, ist Lektor am Institut für Vergleichende Kulturwissenschaft an der Staatlichen Universität Yokohama. Das von ihm herausgegebene Buch "Die Freunde und Feinde des Islam" (Steidl Verlag, Göttingen 1996, 223 Seiten) ist leider nur noch antiquarisch erhältlich. Die Langfassung des Textes findet sich im Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken, Nummer 639

Samstag, 4. Dezember 2010

Rassismus

Es gibt tatsächlich Muslime, die in diesem Lied von Mani Matter Rassimus finden:

dr sidi abdel assar vo el hama
het mal am morge früe no im pijama
ir strass vor dr moschee
zwöi schöni ouge gseh
das isch dr afang worde vo sim drama
s isch d tochter gsy vom mohamed mustafa
dr abdel assar het nümm chönne schlafa
bis är bim mohamed
um d hand aghalte het
und gseit: i biete hundertfüfzig schaf a
dr mohamed het gantwortet: bi allah
es fröit mi, dass my tochter dir het gfalla
doch wärt isch si, my seel
zwöihundertzwänzg kamel
und drunder chan i dir sen uf ke fall la
da het dr abdel assar gseit: o sidi
uf sone tüüre handel gang i nid y
isch furt, het gly druf scho
ä billigeri gno
wo nid so schön isch gsy, drfür ä gschydi
doch wenn es nacht wird über dr sahara
luegt är dr mond am himmel häll und klar a
und truuret hie und da
de schönän ouge na
und dänkt: hätt i doch früecher afa spara

Diagnose: Integrationsresitstent

Prognose: Herr Vischer wird die Familie vor Gericht vertreten, und dafür fürstlich entlöhnt. woher, ist unbekannt aber klar.

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Auf youtube hier

Donnerstag, 25. November 2010

Markierung mit Kopftuch

Man liest hier und da, dass das Kopftuch die Frau sexualisiere. Das trifft meiner Meinung nach nicht zu. Sexualisierung ist der falsche Begriff.

Die Frau wird damit nicht sexueller gemacht, man braucht das ja nur mal anzusehen, insbesondere in der Extremform Burka.  Die Frau wird vielmehr markiert, sie wird zum markierten Objekt in einem vorzivilisatorischen Besitzdenken.

  • Mit Kopftuch ist die Frau markiert als Besitz eines Mannes oder Clans. Das Kopftuch signalisiert, dass der Besitz verteidigt wird, mit allen Mitteln. Dass sie mit Kopftuch anständig sei und brav, ist ein sekundäres Merkmal: Anständig heisst nur, dass sie ihr Dasein als Eigentum akzeptiert hat.
  • Ohne Kopftuch gehört die Frau niemandem, kann also von jedem Mann beschlagnahmt und benutzt werden. Sie ist Freiwild, gehört niemandem, und ist ohne Schutz des Clans, eines Mannes. Sekundär folgt daraus, dass sie eine Schlampe ist. Will eine Frau aus dem eigenen Besitz das Kopftuch ablegen, dann will sie damit sich zur Schlampe machen. Sie kann darum mit allen Mitteln eingefangen und sanktioniert werden.

Wer das Kopftuch befürwortet, der befürwortet auch die Sicht, dass ein Mann so funktioniere:

  • Sieht der Mann eine Frau mit Kopftuch, dann akzeptiert er, dass sie als fremdes Eigentum markiert ist und damit Tabuzone. Wer diee Tabuzone nicht akzeptiert und zum  Bespile die Frau nach der Uhrzeit fragt, der verletzt Eigentumsrechte eines Mannes / Clans und kann darum dafür abgestraft werden, mit allen möglichen Mitteln.
  • Sieht der Mann eine Frau ohne Kopftuch, dann sieht er ein Stück herrenlose Gut. Er darf sich das aneignen und beliebig gebrauchen, da das Stück von niemandem sonst beansprucht wird. Er kann auch gar nicht anders, weil er gegenüber den Reizen des Stückes Fleisch wehrlos ist. Trägt die Frau freiwillig kein Kopftuch, dann ist das die Aufforderung zum Gebrauch. Weil sie niemanden spezifisch auffordert, sondern allgemein die Männer, ist sie eine herumstreunende Hure.

Das Kopftuch markiert das Eigentum an der Sache Frau und funktioniert also ungefähr wie ein Brandmal an einem Rindvieh.

Die Markierung passt nicht in eine Gesellschaft, welche die Frau als eigenständigen Menschen versteht.

Samstag, 20. November 2010

Doppelmoral

Wer für den Umgang in seiner Gruppe andere Moralstandards hat als für den Umgang mit anderen Gruppen, der hat eine Doppelmoral (1).

Es ist normal, den Leuten mit Doppelmoral nicht zu trauen.


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(1) Wie in The Moral Landscape von Sam Harris ausgeführt. Kapitel Good an Evil, insbesondere ab Seite 80.

Montag, 15. November 2010

Gutmenschen haben immer recht

Warum das so ist hört man hier (ab Sekunde 19)

Donnerstag, 23. September 2010

Molly Norris?

Vergessen Sie den Namen Molly Norris, die Zeichnerin aus Seattle. Es gibt sie nicht mehr. Der Islam hat sie zum Schweigen gebracht. Ohne Blut. Einfach so. Wie er das nun mal macht, wenn jemand zum Everybody Draw Mohammed Day aufruft.

Denn das ist beleidigend. Genauso wie viele andere Dinge. Darauf gibt's eine Fatwa.

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Die Zeichnung ist hier zu sehen.
Die Liste der Dinge, welche Muslime beleidigen ist hier
Die letzte Zeichnung von ihr sieht man in diesem Artikel

Dienstag, 21. September 2010

Kopftuch und Ehrenmord

Was ist der Unterschied zwischen Kopftuch und Ehrenmord?

Das Kopftuch erinnert die Frauen daran, das sie sich den muslimischen Männern unterwerfen müssen.

Ehrenmord auch.

Sonntag, 19. September 2010

Islam heisst Frieden

Und darum wurde der Papst in England entsprechend begrüsst:

Mittwoch, 1. September 2010

Bald sind wir mehr

Nun steht es auch schon mal in einer Zeitung:
Wendt berichtet, dass die Beamten vor Ort [in Duisburg] oft die Aufforderung hören zu verschwinden: „Das klären wir mit unserem Hodscha, nicht mit euch!“ Und laut Cebin wird Ordnungshütern auch schon mal eine demografische Drohung entgegengeschleudert: „Es dauert nicht mehr lang, dann sind wir in der Mehrheit.“ (Quelle)
Ich habe solches schon früher gelesen. Es gehört offensichtlich zur Denkweise dieser Kultur.

Montag, 30. August 2010

Wenn Journalisten Stimmen hören

Politiker und Journalisten sind empört über eine Aussage von Thilo Sarazin zu einem Judengen. Das Interview, in dem Sarrazin von Genen spricht, ist hier. Und hier der Ausschnitt:

Welt am Sonntag: Wer genau ist jenes „Wir“, von dem Sie im Buch sprechen?
Sarrazin: Die Identität eines Volkes oder einer Gesellschaft ist ja nichts Statisches, dennoch gibt es sie. Es gibt eine französische, deutsche, holländische Identität. Wenn es richtig läuft, wachsen Zuwanderer in solche Identitäten hinein, sie lösen sich aber irgendwann in dieser Identität auf, das Bild vom Melting Pot ist ja nicht falsch. Völker ändern im Laufe der Zeit ihr Gesicht, aber sie tun dies aus der kontinuierlichen Fortentwicklung ihrer Identität heraus. Es gibt über mehr als 1000 Jahre ein kulturelles Kontinuum der Entwicklung aus dem westfränkischen Reich in das heutige Frankreich und aus dem ostfränkischen Reich in das heutige Deutschland. Die kulturelle Eigenart der Völker ist keine Legende, sondern bestimmt die Wirklichkeit Europas. 
Welt am Sonntag: Gibt es auch eine genetische Identität?
Sarrazin: Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen, Basken haben bestimmte Gene, die sie von anderen unterscheiden. 
Damit wirbt auch die Firma Igenea bei Leuten, die mehr über ihre Vorfahren erfahren möchten
Es gibt bestimmte genetische Merkmale, die auf eine jüdische Herkunft hinweisen. Mit einem DNA-Test von iGENEA kann Ihr DNA-Profil auf diese Merkmale hin untersucht werden.
Aber die Journalisten wissen es besser:
Welt am Sonntag: Wer „Kultur“ sagt und „Gene“ und noch lieber „Rasse“ gesagt hätte, der muss mit Vorwürfen rechnen. 

Woher wissen die Herren, dass er Gene statt Kultur sagen wollte, dort wo es um die Immigranten geht, und noch viel lieber Rasse gesagt hätte? Gedankenlesen? Visionen? Stimmen?

Was Journalisten und Politiker aus seiner Aussage heraushören, lässt vermuten, dass sie Stimmen hören. Da verbirgt sich der Antisemitismus, den man gerne dem anderen anhängen möchte (1). Man sagt dem Projektion.

Es gibt Spezialisten, die solchen Journalisten und Politikern helfen können. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.


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(1) «Jüdisches Gen» erzürnt die Deutschen und macht Israelis stolz (Tagesanzeiger 31.8.2010)
 
Necla Kelek zur Sache
Rezension FTD: "Sarrazins Buch ist erstaunlich sachlich" 
Sarrazins Erläuterung (die er auch an der Buchvorstellung brachte) 
Ein Intelligenzforscher zur Intelligenz

Korrelationen der Intelligenz (Vererbbarkeit):
Estimates in the academic research of the heritability of IQ have varied from below 0.5 to a high of 0.9. A 1996 statement by the American Psychological Association gave about .45 for children and about .75 during and after adolescence. A 2004 meta-analysis of reports in Current Directions in Psychological Science gave an overall estimate of around .85 for 18-year-olds and older.

Sonntag, 29. August 2010

Merkel warnt vor Fitna

In der Diskussion um die Äusserungen hat sich jetzt auch Frau Merkel eingeschaltet:
"Die Art und Weise, wie hier geredet wird, spaltet die Gesellschaft", sagte Merkel.
Das ist islamische Ausdrucksweise und Denke: Was zu Spaltung führt, muss vermieden werden. Kritik ist untersagt, denn sie bedeutet Spaltung. Diskussion ist schlecht, denn sie bedeutet Spaltung, auf islamisch Fitna, auch mal übersetzt als Aufruhr gegen die göttliche Ordnung. Und diesen Aufruhr will ja keiner. Da erträgt man lieber, was nun die göttliche Ordnung verlangt.

 

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Siehe auch Wenn Journalisten Stimmen hören

Freitag, 27. August 2010

Kreis: Kopftuch für Musliminnen verbindlich

Die Eidgenössische Rassismus-Kommission richtet sich nach Riad: Die Kommission unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Georg Kreis bezeichnet das Kopftuchverbot für Schulen in St.Gallen als
Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot
Musliminnen sind also unbedingt verpflichtet, Kopftuch zu tragen. Bald wird Herr Kreis eine Religionspolizei fordern, damit das auch durchgesetzt wird. Bei Widerstand wird gesteinigt.

Zur Information:
  • Das Verbot für Angestellte dess öffentlichen Dienstes ist laut Kommission ok. Wenn es im einen Fall ok ist, dann ist die Verpflichtung zum Kopftuch nicht absolut, kann also auch für Mädchen an öffentlichen Schulen untersagt werden.
  • Öffentliche Schulen sind zur Neutralität verpflichtet. Da hat das Kopftuch nichts verloren. 
  • Religion ist Behauptung und nicht begründbar
  • Religion ist als Meinungsfreiheit geschützt, aber nicht mehr

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Der ganze Text:

Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot

Bern, 25.08.2010 - Die EKR stellt sich gegen das Kopftuchverbot, das der Kanton St. Gallen vorschlägt, weil dieses eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion darstellt und damit das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletzt.

Die EKR sieht in dem von der St. Galler Erziehungsbehörde mit einem Kreisschreiben angestrebte Kopftuchverbot für Schülerinnen eine gegen die muslimische Minderheit gerichtete (primär parteipolitisch motivierte) Aktion und hält diese darum für unstatthaft.

Das Kopftuch fällt in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das in unserem Land geschützt ist, solange es kein übergeordnetes Grundrecht verletzt. Die EKR hält eine Einschränkung religiöser Kennzeichen für Lehrerinnen in ihrer öffentlichen Funktion, wie das Bundesgericht 1997 entschieden hat, für vertretbar - nicht aber ein solches Verbot für Schülerinnen und Arbeitnehmerinnen.Dieses ist nicht nur ein Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot, es verletzt auch das Prinzip der Gleichbehandlung, weil es nicht analog für andere Religionsgemeinschaften gilt.

Die Berufung auf Integrationsbemühungen ist ein Vorwand, die angestrebte Regelung im Gegenteil integrationshindernd. Das Ansinnen schafft mehr Probleme, als es löst, meint die EKR. Konstruktive Integration zielt nicht auf die Auslöschung von Unterscheidungsmerkmalen. Doch gerade dies will man mit der Vorlage erreichen, wenn man im Kopftuch nur ein eliminierbares "Mittel für den Ausdruck kultureller Identifikation" (so der St. Galler Erziehungsrat) sieht. Der Vorschlag aus St. Gallen kann eine gesamtschweizerische Signalwirkung haben – er darf gerade deswegen nicht 'Schule’ machen. Themen, bei denen es um Gleichbehandlung und Religionsfreiheit geht, sollten durch eine weitsichtige Politik und gesunden Menschenverstand in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Mittwoch, 25. August 2010

Religionspolizei

In Frankreich geht die Religionspolizei um und sorgt dafür, dass Muslime wie Nichtmuslime den Ramadan einhalten:


Ein kleiner Junge wird spitalreif geschlagen, weil er im Ramadan einen Lutscher leckt (kein Muslim), einem Mann wird der Schädel eingeschlagen, weil er auf einer Terrasse isst, im Ramadan (Religion unbekannt), eine Frau wird zusammengeschlagen, weil sie im Ramadan Essen einkauft (Jüdin, was ihr gleich weitere Prügel einbringt.)
Im letzten Fall stand ein Wachmann daneben. Er griff nach eigenen Angaben nicht ein, weil er den Ramadan respektiert.

Das war natürlich keine offizielle Religionspolizei. Die kommt erst in den nächsten Jahren, nach und nach.

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Edit: ditto in Deutschland


Edit: Marokko lebt
Bürgerinitiativen in Marokko und Algerien fordern die Aufhebung des Fastenzwangs. Der soziale Druck, den Ramadan zu befolgen, ist stark, doch könnten die Initiativen dazu beitragen, eine Debatte über die zeitgemässe Umsetzung religiöser Gebote und die Verwirklichung individueller Freiheitsrechte anzustossen. (NZZ 2.9.2010)

Minarett-Abstimmung in Deutschland

Die Schweiz hatte eine Minarett-Abstimmung, die den Politikern und den Gutmenschen klar machte, dass die Zeit des Schönredens vorbei ist.

Deutschland hat Bücher, die denselben Effekt haben: Das Buch von Thilo Sarrazin zur Migrantenthematik ist auf Rang 1 von Amazon:

Donnerstag, 19. August 2010

Die Goldene Regel und die Zivilisation

Unsere Zivilisation beruht auf der Goldenen Regel und dem kritischen Denken. Auch wenn wir es nicht immer schaffen, das durchzuhalten, sind dies die Orientierungspunkte. Eine Gesellschaft, die hingegen auf Unterwerfung aus ist, kann damit nicht verträglich sein.


Mehr dazu hier (englisch)


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Schröters Blog zum Dschihad: klickmich
Nebeldeutsch Infos zum Dschihad: klickmich

Dienstag, 17. August 2010

Was Herr Kreis herbeireden möchte

Die Antirassismuskommission hat einen neuen Bericht geschrieben. Zum Rassismus, was denn sonst.

Da wird auch mit Beispielen erklärt, was Rassismus ist. Zum Beispiel so:
Beispiel einer Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale:
Einem ausländischen Forscher wird ein Antrag auf Stipendien verweigert. Er fühlt sich nicht nur aufgrund seiner Herkunft sondern auch aufgrund seines Alters diskriminiert (p 18)
Er ist also  diskriminiert, weil er sich diskriminiert fühlt. Der Arme. (1)

Oder dann das hier:
Beispiel einer Diskriminierung aufgrund des Ausländischseins:
Eine Frau gibt ihrer Angst Ausdruck, weiterhin in ihrem Quartier zu wohnen. Die Nachbarn ereifern sich darüber, wie nutzlos es sei, das Quartier mit baulichen Massnahmen aufzuwerten, dies würde «lediglich den ‹Kopftüchern› dazu dienen, mit ihrem ‹unzähligen› Nachwuchs den ganzen Tag herumzuspazieren ». (p 25)
Das mag nicht nett sein, aber es ist kein Rassismus.

Laut Vorwort von Herrn Georg Kreis hat übrigens die Minarett-Initiative den Anstieg der Meldungen von rund 90 im Jahr 2008 auf rund 190 Meldungen im Jahr 2009 begünstigt.

Im Text heisst es dann allerdings
Über die Gründe für diese drastische Steigerung lassen sich nur Vermutungen anstellen. (p12)
Aber Herr Kreis kann ja nicht jeden Mist lesen, zu dem er ein Vorwort schreibt. (2)

Der Bericht zeigt vor allem eines: Herr Kreis möchte ein Rassismus-Problem herbeireden, aber wir haben nun mal keines. Damit hat er ein Problem: Denn er ist mitsamt seiner Kommission überflüssig.


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(1) Diskriminierung ist Unterscheidung, und damit noch nicht Rassismus. Der Bericht, wie auch Herr Kreis, vermischt die Begriffe suggestiv. Herr Kreis weiss natürlich, dass das nicht dasselbe ist, darum versucht er schon länger, ein Diskriminierungsgesetz hinzukriegen. Dann dürfen Sie nicht mal mehr gefahrlos sagen, dass Sie lieber in Amerika Ferien machen als in der Türkei.
(2) So sind ihm auch die Statistiken entgangen, die die Meldungen aufschlüsseln: Die gemeldeten Fälle haben in der Mehrzahl andere Motive als die Religion (p 25 und 26).

Siehe auch
Was Georg Kreis im Club wirklich sagte und Der politische Nutzen der Antirassismus-Kommission



Freitag, 6. August 2010

Warum es die Burka braucht

Vorher
Nachher

Kopftuch und Freiheit

Der Kanton St. Gallen will das Kopftuch an Schulen verbieten. Res Strehle, Chefredaktor bei Tages-Anzeiger in Zürich findet das schlecht. In seinem Kommentar im Tagi vom 6.8.2010 schreibt er unter dem Titel "Unbedeckt, aber engstirnig", das Verbot sei
in hohem Grade diskriminierend, weltanschaulich parteiisch und transparent nur bezüglich der Geisteshaltung ihrer Urheber. 
Mit anderen Worten: Kopftuch-Gegner sind engstirnig.

Dass das Kopftuch dazu führt, dass Mädchen ohne Kopftuch gemobbt werden ist ihm offensichtlich unbekannt. Dass dies schon lange untersucht und bestätigt, weiss er nicht oder es ist ihm wurst.
In EMMA steht eine Geschichte, die man als Einzelfall abtun könnte, aber Berichte aus anderen Ländern zeigen dasselbe Muster: Trägt ein Mädchen kein Kopftuch, dann kommt bald einmal ein Grosser Bruder und fragt, ob es denn keine gute Muslimin sei. Eine Schlampe. Und wenn das nicht reicht, dann kommt ein Mann mit Bart zum Vater und fragt ihn, ob seine Tochter denn keine gute Muslimin sei.

Der französische Staat, der das Kopftuchverbot eingeführt hat, machte das nicht aus dem Blauen heraus, sondern nach sorgfältigen Abklärungen durch zwei unabhängige Untersuchungskommissionen, die dann tatsächlich in die betroffenen Gebiete und Schulen gingen und tatsächlich die jungen Frauen befragten.

Man findet die Berichte leicht durch googeln mit rapport obin und rapport stasi. Sie sind auf französich abgefasst.

Das Ergebnis der Berichte ist eindeutig: Kopftucherlaubnis fördert den Druck auf die Mädchen, die kein Kopftuch tragen. Die Männer zeigen damit an, welche Frauen ihnen gehören.

Das Kopftuch wird so zur Hundeleine. Herr Strehle nennt das Freiheit.

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Das EMMA-Dossier zum Thema ist hier 
Nebedeutsch zum Kopftuch findet sich hier 
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Auch Farhad Afshar hat sich dazu geäussert (Tagi vom 6.8.2010):
«Es ist nicht die Politik, die zu bestimmen hat, was zu einer Religion gehört»
Aber dazu, was in der Schule gilt.
«Nach der Minarettabstimmung wird das der Schweiz erneut riesigen Schaden zufügen.»
Das kennt man als Indirekte Drohung. eine altbekannte Nebeldeutsch-Technik
Farhad Afshar befürwortet die Einführung der Scharia.

Mittwoch, 23. Juni 2010

Hurrah, wir sterben für Allah!



Islam heisst nun mal Liebe, Liebe und Liebe.

Europaratsparlamentarier gegen Burkaverbote

Der Kulturausschuss des Europaparlaments ist gegen Burka-Verbote. Es geht ihnen darum, "die Teilhabe muslimischer Frauen am öffentlichen Leben zu fördern".

Dazu habe ich bloss eine Frage einzige: Wie nimmt man mit Burka am öffentlichen Leben teil?



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Der Artikel aus der NZZ vom 23.6.2010, Seite 6:
Europaratsparlamentarier gegen Burkaverbote
Aufforderung eines Ausschusses an die Schweiz, das Minarettverbot aufzuheben
Der Kulturausschuss des Europarats hat sich gegen die Verbote von Burkas in Frankreich und Belgien ausgesprochen. Auch das Minarettverbot in der Schweiz wird kritisiert.

Karl-Otto Sattler, Strassburg

Der Kulturausschuss des Europarats geht zunehmend auf Konfliktkurs gegenüber jenen Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder Belgien, die muslimischen Frauen das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit untersagen wollen. Nachdem sich bereits der Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg, ein schwedischer Sozialdemokrat, und der türkische Konservative Mevlüt Cavusoglu als Präsident der Parlamentarischen Versammlung gegen solche Verbote ausgesprochen haben, wendet sich jetzt auch der Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses gegen diese Pläne, die er als Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte wie die Religions- und Kleidungsfreiheit empfindet.

Ausgrenzung der Frauen?
In einer vom dänischen Sozialdemokraten Mogens Jensen im Namen dieser Kommission präsentierten Resolution über den Islam in Europa heisst es, die Menschenrechtscharta des Europarats garantiere das Recht des Einzelnen, sich frei für oder gegen das Tragen religiöser Kleidung im Privatleben wie in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Gesetzliche Einschränkungen dieser Regel seien nur aus besonderen Gründen zu rechtfertigen, etwa aus Sicherheitserwägungen oder wegen der Notwendigkeit, aus beruflichen Gründen ein unverhülltes Antlitz zu haben.

Die Expertise der Kulturkommission betont, dass ein generelles Burkaverbot die Frauen ihres Rechts berauben würde, ihr Gesicht zu verschleiern, wenn sie dies aus freier Entscheidung wünschten. In der Resolution, über die am Mittwoch das Parlamentsplenum debattieren soll, wird zudem befürchtet, dass muslimische Frauen wegen eines Burkaverbots zu Hause bleiben oder sich auf Kontakte zu anderen Frauen beschränken könnten. Eine gesellschaftliche Ausgrenzung werde verstärkt, wenn solche Frauen zur Wahrung ihrer Traditionen Bildungseinrichtungen verlassen, von öffentlichen Plätzen fernbleiben oder eine Arbeit ausserhalb ihrer Gemeinde aufgeben würden.

Die Abgeordneten rufen die Regierungen der 47 Mitgliedsnationen auf, die Teilhabe muslimischer Frauen am öffentlichen Leben zu fördern und ihnen mehr Chancen im Berufsleben zu eröffnen. Freilich ist zu bezweifeln, dass sich Frankreich und Belgien von einem Veto des Europarats gegen das Verbot von Burkas beeindrucken liessen. Chancen könnten sich jedoch muslimische Frauen aus diesen beiden Ländern ausrechnen, die vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen ein ihnen vom Staat auferlegtes Burkaverbot klagen würden.

Minarette wie Kirchtürme
Die Kulturkommission appelliert zudem an das Ministerkomitee des Staatenbunds als Kollegium der 47 Aussenminister, die Schweiz aufzufordern, das dortige Verbot des Baus von Minaretten auszusetzen und schnellstmöglich aufzuheben. Dies stelle einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf die in der Menschenrechtscharta verankerte Religionsfreiheit dar, heisst es. Die Errichtung von Minaretten, so die Parlamentarier, müsse ebenso erlaubt sein wie der Bau von Kirchtürmen und dürfe nur den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und der Städteplanung unterworfen werden. Das Verbot von Minaretten wurde in der Schweiz durch eine Volksabstimmung beschlossen. Der Europarats-Generalsekretär Jagland betont indes, dass eine Mehrheit nicht das Recht habe, die Grundrechte der Minderheit zu verletzen.

Donnerstag, 10. Juni 2010

Burkaverbot in Genf seit dem 19. Jahrhundert

Nein, natürlich nicht die Burka, sondern die Soutane. Die ist in Genf nach wie vor verboten.

Hintergrund ist der Versuch der katholischen Kirche, den Staat der Religion unterzuordnen: 1864 veröffentlichte der Papst eine Liste  der Verirrrungen der Zeit ("Syllabus Errorum"), mit der er den modernen Staat als Irrung darstellte. Die Kirche sollte nun mal zuoberst stehen, und die Kirche und der Glaube sollten absolut gelten.

Wollen wir nicht, haben die Genfer gesagt, und die Soutane verboten.

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Hier die Liste der Aussagen, die der Papst ablehnte: 
(von hier übernommen. Dort sind auch die Quellen der Ansichten des Papstes aufgeführt, die Enzykliken, Reden und Briefe)


1 – Pantheismus, Naturalismus und absoluter Rationalismus
 
1. Es gibt kein höchstes, weisestes und über alles vorhersehendes göttliches Wesen, das von der Gesamtheit dieser Welt unterschieden wäre. Gott ist zugleich wie das Wesen der Dinge und daher Veränderungen unterworfen. In der Wirklichkeit ist Gott ein Werdender im Mensch und in der Welt. Alles ist Gott und besitzt Seine eigene Wesenheit. Gott und die Welt sind ein und dieselbe Macht und Sache. Deshalb sind ebenfalls Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahrheit und Falsches, Gutes und Böses, Recht und Unrecht ein und dasselbe.
2. Jede Einwirkung von Gott auf die Menschen und auf die Welt ist zu leugnen.
3. Die menschliche Vernunft ist, ohne daß wir sie irgendwie auf Gott beziehen müßten, der einzige Richter über Wahrheit und Falsches, über Gut und Böse. Sie ist sich selbst Gesetz und mit ihrer natürlichen Kraft ausreichend, um das Wohl der Menschen und Völker zu sichern.
4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der angeborenen Kraft der menschlichen Vernunft. Daher ist die Vernunft die hauptsächliche Richtlinie, nach welcher der Mensch die Erkenntnis aller Art von Wahrheit erreichen kann und soll.
5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und daher einem stetigen und unbegrenzten Fortschritt unterworfen, der dem Fortschritt der menschlichen Vernunft entspricht.
6. Der Glaube an Jesus Christus steht im Widerspruch zur menschlichen Vernunft. Die göttliche Offenbarung ist daher nicht nur nutzlos, sondern sie schadet sogar der Vollkommenheit des Menschen.
7. Die in der Heiligen Schrift dargelegten und erzählten Prophezeiungen und Wunder sind Erfindungen von Dichtern. Die Geheimnisse des Glaubens sind das Ergebnis aus philosophischen Forschungen. In den Büchern der beiden Testamente sind mystische Erfindungen enthalten. Jesus Christus selbst ist eine dieser mystischen Erfindungen.

2 – Der gemäßigte Rationalismus

8. Da die menschliche Vernunft dem Glauben unmittelbar gleichzusetzen ist, müssen die theologischen Wissenschaften in gleicher Form wie die philosophischen Lehrfächer behandelt werden.
9. Alle Glaubenssätze der christlichen Religion sind ohne Unterschied Gegenstand der natürlichen Wissenschaft oder der Philosophie. Die nur geschichtlich ausgebildete menschliche Vernunft kann aus ihren natürlichen Kräften und Grundsätzen zu dem wahren Wissen aller, auch schwieriger Glaubenssätze gelangen, wenn diese Glaubenssätze der Vernunft als Gegenstand vorgelegt wurden.
10. Unterschiedlich sind der Philosoph und die Philosophie. Daher hat der Philosoph das Recht und die Pflicht, sich der Autorität zu unterwerfen, die er persönlich als wahre Autorität erkannt hat. Die Philosophie kann und darf sich allerdings keiner Autorität unterwerfen.
11. Die Kirche darf nicht nur überhaupt keine Erklärung gegen die Philosophie abgeben, sondern sie muß auch die Irrtümer dieser Philosopie dulden und es ihr selbst überlassen, sich zu verbessern.
12. Die Dekrete des Apostolischen Stuhles und der Römischen Kongregationen behindern den freien Fortschritt der Wissenschaft.
13. Die Arbeitsweise und die Grundsätze, nach welchen die alten scholastischen Lehrer die Theologie gepflegt haben, stimmen in keiner Weise mit den Bedürfnissen unserer Zeit und dem Fortschritt der Wissenschaften überein.
14. Die Philosophie muß ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung behandelt werden.

3 – Indifferentismus, Latitudinarismus

15. Jedem Menschen steht es frei, eine Religion anzunehmen und zu bekennen, die er im Lichte der Vernunft als die wahre Religion erachtet.
16. Die Menschen können bei der Ausübung einer jeden beliebigen Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.
17. Es darf völlig auf die ewige Seligkeit aller Menschen gehofft werden, welche nicht in der wahren Kirche Christi leben.
18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine eigenständige Form des gleichen wahren christlichen Glaubens. In diesem Glauben ist es ebenso möglich, Gott wohlgefällig zu dienen, wie in der katholischen Kirche.

4 – Sozialismus, Kommunismus, Geheimgesellschaften, Bibelgesellschaften, liberale Kleriker-Gesellschaften

Derartige Seuchen werden oft und in schwerwiegenden Ausdrücken verworfen in.

5 – Irrtümer über die Kirche und ihre Rechte

19. Die Kirche ist keine wahre, vollkommene und völlig freie Gesellschaft. Sie besitzt nicht ihre eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Gründer verliehenen Rechte. Es ist eine Angelegenheit der staatlichen Gewalt, die Rechte der Kirche und ihre Grenzen zu bestimmen, innerhalb derer sie diese Rechte ausüben darf.
20. Die kirchliche Gewalt darf ihre Autorität ohne Erlaubnis und Zustimmung der staatlichen Gewalt nicht ausüben.
21. Die Kirche ist nicht im Besitz der Vollmacht, in einem Glaubenssatz festzulegen, daß der Glaube der katholischen Kirche den einzigen wahren Glauben darstellt.
22. Die Verpflichtung, durch die katholische Lehrer und Schriftsteller völlig gebunden werden, beschränkt sich lediglich auf das, was durch eine unfehlbare Entscheidung der Kirche als allgemeiner Glaubenssatz vorgelegt wird.
23. Römische Päpste und Allgemeine Konzile haben die Grenzen ihrer Befugnis überschritten, sich Rechte der oberen Staatsgewalt angemaßt und sich in der genauen Festsetzung von Glaubens- und Sittenlehren geirrt.
24. Die Kirche ist weder zur Anwendung politischer Amtsgewalt befähigt, noch hat sie irgendeine mittelbare oder unmittelbare Amtsgewalt.
25. Außer der in der Bischofwürde verankerten Gewalt, ist den Bischöfen eine weltliche Gewalt beigegeben, die von der staatlichen Gewalt entweder ausdrücklich oder stillschweigend erlaubt wurde. Sie kann daher von der staatlichen Gewalt nach Belieben widerrufen werden.
26. Die Kirche hat kein natürliches und gesetzliches Recht auf Erwerb und Besitz.
27. Die gottgeweihten Diener der Kirche und der Römische Papst sind von jeder Sorge und Herrschaft über weltliche Dinge völlig auszuschließen.
28. Ohne Erlaubnis der Regierung, dürfen die Bischöfe keine Apostolischen Schreiben veröffentlichen.
29. Gnaden, die der Heilige Stuhl verleiht, müssen als ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Regierung erwirkt wurden.
30. Die Immunität der Kirche und der kirchlichen Personen hat ihren Ursprung im staatlichen Recht.
31. Die päpstliche Gerichtsbarkeit für zeitliche Angelegenheiten der Geistlichen, in bürgerlicher oder strafrechtlicher Hinsicht, ist ohne Beratung und gegen den Einspruch des Apostolischen Stuhles völlig abzuschaffen.
32. Ohne Verletzung des natürlichen Rechtes und der Billigung, kann das persönliche Vorrecht der Kleriker zur Befreiung von der Last und der Leistung der Militärpflicht abgeschafft werden. Der bürgerliche Fortschritt erfordert diese Abschaffung, besonders in einer Gesellschaft mit einer politisch freiheitlichen Regierungsform.
33. Die kirchliche Rechtsprechungsgewalt ist nicht ausschließlich befugt, theologische Lehren aus eigenem oder angeborenem Recht zu leiten.
34. Die Lehre derjenigen, die den Römischen Papst mit einem freien Staatsoberen vergleichen, der in der gesamten Kirche seine Macht ausübt, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte.
35. Nichts verbietet, durch den Beschluß eines Allgemeinen Konzils oder die Tat der gesamten Völker, das Papsttum vom Römischen Bischof und von Rom auf einen anderen Bischof und eine andere Stadt zu übertragen.
36. Die Bestimmung eines nationalen Konzils läßt keine weitere Erörterung und Abhandlung zu. Die staatliche Macht kann eine Abwicklung der Dinge in diesem Sinn verlangen.
37. Es können staatliche Kirchen errichtet werden, die der Autorität des Römischen Papstes entzogen und völlig von ihr getrennt sind.
38. Die übermäßige Willkür der Römischen Päpste hat zur Trennung in eine morgenländische und in eine abendländische Kirche beigetragen.

6 – Irrtümer über die bürgerliche Gesellschaft, sowohl an sich, als auch in ihren Beziehungen zur Kirche

39. Der Staat besitzt den Ursprung und die Quelle aller Rechte und daher ein uneingeschränktes Recht.
40. Die Lehre der katholischen Kirche widerstrebt dem Wohl und dem Nutzen der menschlichen Gesellschaft.
41. Der staatlichen Gewalt steht ein indirektes, negatives Recht in Glaubensdingen zu, selbst wenn sie von einem ungläubigen Herrscher ausgeübt wird. Ihr steht daher nicht nur das Erlaubnisrecht zu, das man »Exequatur« nennt, sondern auch das Recht der Berufung vom Mißbrauch, der sogenannten »Appellatio ab abusu«.
42. Im Konflikt der Gesetze beider Gewalten, erhält das staatliche Recht den Vorrang.
43. Die weltliche Macht ist befugt, feierliche Abmachungen, sogenannte Konkordate, die mit dem Heiligen Stuhl über die Ausübung der zur kirchlichen Immunität gehörenden Rechte geschlossen wurden, auch ohne dessen Zustimmung oder Widerspruch, als ungültig zu erklären und außer kraft zu setzen.
44. Die staatliche Autorität kann sich in Dinge einmischen, die den Glauben, die Sitten und die geistliche Leitung betreffen. Daher kann sie über Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche gemäß ihrem Amt als Richtschnur für Gewissensfragen erlassen. Sie kann sogar über die Verwaltung der göttlichen Gnadenmittel und über die Anforderungen zu deren Empfang entscheiden.
45. Die gesamte Leitung des öffentlichen Schulwesens, die dem Unterricht der Jugend eines christlichen Staates dient, mit gewissen Ausnahmen der bischöflichen Seminarien, kann und soll der weltlichen Autorität zuerkannt werden, sich in die Einrichtung und Ordnung der Schulen, in die Lehrordnung, in die Titelverleihung und in die Wahl und Genehmigung der Lehrer einzumischen.
46. Selbst die Seminarien für den Klerus unterliegen in ihren Lehrmethoden der weltlichen Autorität.
47. Die Rücksicht auf das Wohl des Staates verlangt, daß die Volksschulen, die allen Kindern jeder Bevölkerungsschicht zugänglich sind, sowie die öffentlichen Anstalten, welche für den höheren wissenschaftlichen Unterricht und für die Erziehung der Jugend bestimmt sind, der Autorität der Kirche vollständig entzogen und der Leitung der bürgerlichen und staatlichen Macht unterworfen sind, je nach Belieben der Regierung und unter dem Einfluß der jeweiligen Meinungen des Zeitalters.
48. Katholische Männer können sich mit einer Art des Jungendunterrichtes zufrieden geben, der vom katholischen Glauben und von der Gewalt der Kirche getrennt ist, und nur die Wissenschaft der natürlichen Dinge sowie die Zwecke des irdischen sozialen Lebens ausschließlich oder in erster Linie beinhaltet.
49. Die weltliche Autorität kann die Einschränkung geltend machen, daß die Bischöfe und die gläubigen Völker mit dem Römischen Papst frei und gegenseitig verkehren.
50. Die weltliche Macht hat von sich aus das Recht, Bischöfe vorzuschlagen. Sie kann von ihnen verlangen, die Verwaltung ihrer Diözesen anzutreten, bevor sie vom Heiligen Stuhl ihre canonische Einsetzung und das Apostolische Schreiben erhalten haben.
51. Die weltliche Macht hat sogar das Recht, Bischöfe von der Ausübung ihres Hirtenamtes zu entheben. Sie ist nicht verpflichtet, dem Römischen Papst in Angelegenheiten zu gehorchen, die sich auf die Errichtung von Bistümern und Einsetzung von Bischöfen beziehen.
52. Die Regierung kann in Ausübung ihres eigenen Rechtes das von der Kirche vorgeschriebene Alter zur Ablegung von Ordensgelübden sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen Orden ändern und allen Ordensgemeinschaften vorschreiben, jemanden ohne Erlaubnis zur Ablegung der feierlichen Gelübde zuzulassen.
53. Die Gesetze zum Schutz der Orden sowie ihre Rechte und Pflichten sind abzuschaffen. Die weltliche Macht kann allen Beistand leisten, die ihren gewählten Ordensstand verlassen und ihre feierlichen Gelübde brechen wollen. Ebenso kann sie diese Ordenshäuser, Kollegiatskirchen, einfache geistliche Pfründen sowie auch das Patronatsrecht ganz aufheben und ihre Güter und Einkünfte der staatlichen Verwaltung und Staatsverfügung unterstellen.
54. Könige und Staatsoberhäupter sind nicht nur von der Rechtssprechung der Kirche enthoben, sondern stehen auch in der Entscheidung der Frage der Rechtssprechung über der Kirche.
55. Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der Kirche zu trennen.

7 – Irrtümer über das natürliche und christliche Sittengesetz

56. Die Sittengesetze bedürfen keiner göttlichen Bestätigung. Es ist nicht notwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem Naturrecht in Übereinstimmung gebracht werden, oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten.
57. Die Philosophie und die Sittenlehre, ebenso die bürgerlichen Gesetze, können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Lehre abweichen.
58. Es sind keine anderen Kräfte anzuerkennen, als die, die in der Materie liegen. Die Sittlichkeit, der Anstand und die Würde sind in der Anhäufung und Vermehrung von Reichtümern auf jegliche Weise und in der Befriedigung der sinnlichen Genüsse zu suchen.
59. Das Recht besteht in der Tatsache. Alle Pflichten der Menschen sind leere Worte. Alle menschlichen Handlungen haben den Anspruch auf Rechtskraft.
60. Autorität bedeutet nichts anderes, als der Inbegriff der Zahlenmenge und der Gesamtheit der materiellen Kräfte.
61. Eine erfolgreiche Ungerechtigkeit bringt der Heiligkeit des Rechts keinerlei Nachteile.
62. Der sogenannte Grundsatz der Nichteinmischung muß verkündet und beachtet werden.
63. Rechtmäßigen Staatsoberhäuptern darf der Gehorsam versagt und sich sogar gegen sie aufgelehnt werden.
64. Der Bruch eines jeden noch so heiligen Eides, ebenso jede verbrecherische und unsittliche Handlung, die dem ewigen Gesetz im Widerspruch steht, sind nicht nur nicht zu verdammen, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterland geschieht.

8 – Irrtümer über die christliche Ehe

65. Es kann auf keine Weise zugegeben werden, daß Christus die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben hat.
66. Das Sakrament der Ehe ist nur eine Zufügung zum Vertrag und daher von ihm trennbar. Das Sakrament selbst besteht einzig und allein im Eheschließungssegen.
67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich. In verschiedenen Fällen kann eine Ehescheidung im eigentlichen Sinn von der staatlichen Behörde gesetzlich eingesetzt werden.
68. Die Kirche hat nicht die Macht, trennende Ehehindernisse aufzustellen. Diese Macht steht der staatlichen Gewalt zu, durch welche die bestehenden Ehehindernisse aufzuheben sind.
69. Die Kirche hat erst in späteren Jahrhunderten damit begonnen, trennende Ehehindernisse einzuführen, die nicht aus eigenem Recht, sondern in der Ausübung des ihr von der staatlichen Gewalt geliehenen Rechts entstanden sind.
70. Die Canones des Konzils von Trient, welche über diejenigen den Ausschluß aus der Kirche verhängen, die die Berechtigung der Kirche zu leugnen wagen, trennende Hindernisse aufzustellen, sind entweder nicht im Glaubenssatz enthalten, oder müssen im Sinne einer angeeigneten Rechtsgewalt verstanden werden.
71. Die Tridentinische Form der Eheschließung verpflichtet nicht unter Strafe der Ungültigkeit, wenn das staatliche Gesetz eine andere Form vorschreibt und die Gültigkeit der Ehe von dieser Form abhängig macht.
72. Bonifatius VIII. hat als erster behauptet, daß das bei der Weihe abgelegte Keuschheitsgelübde die Ehe nichtig mache.
73. Durch einen rein weltlichen Vertrag kann unter Christen eine wahre Ehe zustande kommen. Es ist falsch zu behaupten, daß der Ehevertrag zwischen Christen immer ein Sakrament darstellt, oder den Vertrag als nichtig erklärt, wenn das Sakrament ausgeschlossen wird.
74. Ehesachen und Trauungen gehören ihrem Wesen nach vor das weltliche Gericht.

9 – Irrtümer über die bürgerlichen Herrschaft des Römischen Papstes

75. Über die Vereinbarkeit der weltlichen Herrschaft mit der geistlichen sind sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche uneinig.
76. Die Abschaffung der bürgerlichen Gewalt, die der Apostolische Stuhl innehat, trüge viel zur Freiheit und zum Glück der Kirche bei.

10 – Irrtümer, die den Liberalismus unserer Tage betreffen

77. In unserer Zeit ist es nicht mehr denkbar, daß die katholische Religion als einzige Staatsreligion anerkannt und alle anderen Arten der Gottesverehrung ausgeschlossen werden.
78. Es ist daher lobenswert, in gewissen katholischen Ländern, den Einwanderern gesetzlich die öffentliche Ausübung ihres Kultes zu garantieren.
79. Es ist falsch, daß die staatliche Freiheit für jeden Kult und die allen gewährte Befugnis, frei und öffentlich ihre Meinungen und Gedanken kundzugeben, dazu führt, Geist und Sitte der Völker zu verderben und zur Verbreitung der Seuche des Indifferentismus führen.
80. Der Römische Papst kann und muß sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen Zivilisation versöhnen und vereinigen.

Dienstag, 1. Juni 2010

Gewöhnung

Wir sollten uns daran gewöhnen, dass der Islam Teil Europas sei, höre ich. Und dass wir das gut finden sollten.

Das werde ich gerne tun, sobald sich der Islam an die Existenz Israels gewöhnt hat. Und das gut findet.

Dienstag, 25. Mai 2010

Vermummungs-Gebot

Ich hätte mal einen Vorschlag für Selbstversuche:

Was passiert wohl, wenn Menschen mit Gesichtssocken durch die Stadt gehen? Immer wieder mal, immer mehr.

Samstag, 22. Mai 2010

Schon wieder eine Karikatur

Der südafrikanische Zeichner Zapiro hat einen bärtigen Herrn gezeichnet, der sich auf der Psychiater-Couch darüber beklagt, dass andere Proheten Anhänger mit Humor hätten. Dies im Zusammenhang mit dem Everybody Draw Mohammed Day.

Und die Muslime versuchten die Publikation der Karikatur zu verhindern.

Bald muss man nur noch Buh! sagen, dann klagen die Muslimverbände in Strassburg, weil man sie erschreckt und den Propheten beleidigt habe.

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Es lohnt sich, den verlinkten Artikel zu lesen (wo auch der Cartoon zu sehen ist). Und insbesondere sind die extrem hochintelligenten und sagenhaft friedfertigen Kommentare von Muslimen bemerkenswert.

Freitag, 21. Mai 2010

Lars Vilks und die Toleranz à la Islam

Wer Mechanismen zur Ausbreitung des Islams kennenlernen will, sollte sich die 10 Minuten für diesen Film nehmen.



Der durchaus provokative Künstler Lars Vilks will einen durchaus provokanten Film vorführen. Nach kurzer Zeit verlangt ein Mann im Publikum, man solle aufhören, das sei Pornographie, und dann wird Lars Vilks von einem anderen Mann tätlich angegriffen.

Der Film wird abgebrochen, Unruhe herrscht im Saal, wo offensichtlich die Hälfte oder mehr Muslime sind. Einzelne meinen, sie müssten auf die anwesenden Polizisten losgehen, werden aber bald mal abgeführt.

Die Unruhe bleibt, und nach einer Weile skandieren die Muslime Muhammad, Muhammad, Muhammad. Lars Vilks müsse aus Uppsala entfernt werden, fordern sie. Wenn der Film nicht vorgeführt worden wäre, dann wäre das nicht passiert, sagen sie. Das Land gehöre auch ihnen, sagen sie. Der Prophet sei nicht schwul, Lars Vilks sei schwul, sagen sie.

Und als der Organisator des Anlasses sagt, die Vorführung werde aus Sicherheitsgründen abgebrochen, bricht ein Jubelgeschrei aus.

Am Ende dann ein Allahu Akhbar. Schön, und schön illustrativ.

So geht es im Kleinen, so wird es im Grossen gehen: Druck durch die Masse, Drohung und Anwendung von Gewalt, Verhinderung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Rechte, wobei sie für sich die Meinungsfreiheit und die demokratischen Rechte einfordern und den Unliebsamen aus dem Land vertreiben wollen, und am Schluss, wenn sie Erfolg haben, ein Allahu Akhbar.

Die 10 Minuten lohnen sich.

Konspiration gegen den Propheten und die Muslime

Gestern am 20. Mai 2010 war "Everybody Draw Mohammad Day", eine Aktion auch auf Facebook zum Protest gegen die Drohungen von Muslimen gegen die Macher von Southpark.

Auf Facebook hatte die Gruppe am Ende 108'000 Mitglieder, bevor sie dann im Verlauf des 20. Mai geschlossen wurde. Wer eine Karikatur hochgeladen hatte, wurde von Facebook gesperrt.

Laut einer Gruppe in Pakistan dient Free Speech nur zur Konspiration gegen den Propheten und gegen Muslime. Die Konspiration wurde von Facebook nun beendet. (Und wieder freigegeben? Allerdings mit offensichtlich weniger Mitgliedern. Verstehe wer will. )

Der 20. Mai ist der Geburtstag von Mohammed und eines gewissen A.H. (Edit: Nein, Letzterer hat im April, siehe Kommentare unten)

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Aus Protest haben auch Muslime Bilder hochgeladen, in Massen (oder spam, wie man sonst sagt, besonders wenn's immer dasselbe ist). Hübsch zB folgendes, das dem Papst Homosexualität unterstellt und betont, dass der Islam die Religion des Friedens und der Liebe sei.


Zu "Islam ist Frieden und Liebe" passt auch dieses Bild:

Köstlich auch, dass sie sowas hochladen und sich nicht mal wundern, das uns das nicht nervt, sondern vielmehr amüsiert:

Technik verhindert Terror

Gefunden bei Islamhumor

Dienstag, 18. Mai 2010

Konvertiten

Eigenartg, dass Konvertiten sich extrem verhalten.

Sie müssen das wohl, weil sie zeigen müssen, dass sie wirklich die neue Religion angenommen haben und im Kern leben:

Zum Islam konvertiert sind sie unfreundlich bis zum Explodieren, zum Christentum konvertiert sind sie  freundlich bis zum Abwinken.

Verlierer

Islam sei die perfekte Religion für Verlierer, schreibt Nancy Kobrin,  die sich mit muslimischen Straffälligen auseinandergesetzt hat. Der Islam liefert die Rechtfertigungen, sich immer als Opfer zu fühlen, und ist ideal für Leute mit mangelndem Selbstvertrauen. Mehr hier, auf englisch.

Samstag, 15. Mai 2010

Muslime und Kritik

Interview von FrontPage mit einem dänischen Psychologen, der lange mit jungen Straffälligen (dänisch und muslimisch) arbeitete

FP: Zeichnen Sie uns ein psychologisches Profil der muslimischen Kultur. Wie formt es den Verstand eines Menschen und sein Verhalten, wenn man in solch einer Kultur aufwächst?

Sennels: Die wichtigsten Charakteristiken die ich gefunden habe betreffen Aggressionen, Selbstbewusstsein, individuelle Verantwortung und Identität.

Wenn man die Wut betrachtet, dann wird schnell klar, dass Msulime im Allgemeinen eine andere Sichtweise auf Aggressionen, Wut und drohendes Verhalten haben als Dänen und wahrscheinlich die meisten Menschen, die in der westlichen Welt leben.

Für die meisten westlichen Menschen ist es ein beschämendes Zeichen von Schwäche wenn man wütend wird. Diese Ansicht hinsichtlich der Wut wird wahrscheinlich schon in der frühen Kindheit festgelegt. Ich habe einige Jahre als Schulpsychologe gearbeitet und das Drangsalieren ist ein immer wiederkehrendes Problem an den Schulen in denen ich gearbeitet habe. Das Interessante daran ist, dass die Kinder, die am wahrscheinlichsten zur Zielscheibe von Mobbingattacken werden, diejenigen Kinder sind, die am leichtesten zornig werden. Wenn Menschen zornig werden, haben wir die Tendenz jeden Respekt vor ihnen zu verlieren und in vielen Fällen versuchen wir sie zu ärgern und sie noch mehr zu provozieren – mit dem pädagogischen Ziel, der Person zu helfen, dass sie erkennt, wie kindisch ihr oder sein Verhalten ist. Der Versuch seinen Willen zu bekommen indem man aggressiv reagiert oder Drohungen ausspricht, wird als unreif angesehen und unsere Reaktion ist oft dieses ins Lächerliche zu ziehen oder sie einfach zu ignorieren. Der kürzeste Weg in unserer westlichen Kultur sein Geischt zu verlieren ist also seine Wut zu zeigen.

Genau anders herum verhält es sich in der muslimischen Kultur. Während die meisten meiner dänischen Klienten, die Probleme mit der Wut hatten, beschämt darüber reagierten, schien keiner der muslimischen Patienten unsere Ansicht über Wut zu verstehen. Ich habe unzählige Stunden damit verbracht ein Antiaggressionstraining mit beiden, den Dänen und den Muslimen durchzuführen, und hatte so eine sehr gute Chance die kulturellen Unterschiede hinsichtlich der spezifischen Emotionen, der Art damit umzugehen und darauf zu reagieren, zu erfahren.

In der muslimischen Kultur erwartet man, dass man ein wütendes oder bedrohendes Verhalten zeigt, wenn man kritisiert oder geneckt wird. Wenn ein Muslim nicht aggressiv reagiert wenn er kritisiert wird, wird er als schwach angesehen, nicht wert dass man ihm vertraut, und so verliert er sofort seinen sozialen Status. (Hervorhebung durch den Blogger hier)

(Quelle)

Der Burka-Vorteil

Es geht bei einem Burka-Verbot nicht darum, ob jemand tragen darf, was er will, sondern darum, dass ich das Gesicht der Person sehen kann, die mein  Gesicht  sehen kann. Im Mienenspiel steckt viel Information, und wer mein Gesicht sehen kann, seines aber verbirgt, hat einen Vorteil, und kann mich leichter täuschen als mit sichtbarem Mienenspiel.


Das Verbot der Burka bedeutet also gleiches Recht für alle. Es entspricht der liberalen Einstellung.

Freitag, 14. Mai 2010

Abenteuer

Wenn Sie wirklich etwas erleben wollen, bereiten Sie sich doch einmal auf ein Abenteuer der besonderen Art vor:

1. Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Marokko oder die Türkei. Sorgen Sie sich nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnlich lächerliche Vorschriften. Reisen Sie einfach ein, im Container, Gummiboot oder als blinder Passagier!

2. Beantragen Sie nach Ankunft sofort Asyl und Sozialhilfe für sich und ihre ganze Familie!

3. Fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde auch eine kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie.

4. Bestehen Sie darauf, dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse Deutsch sprechen und dass die Kliniken Ihr Essen nur so zubereiten, wie Sie es in Deutschland gewohnt sind.

5. Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Ihre Sprache übersetzt werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück, indem Sie ausdrücklich betonen, dass dies mit der Eigenheit Ihrer Kultur zu tun habe. Behalten Sie unbedingt Ihre ursprüngliche Identität. Hängen Sie eine Deutschlandfahne ans Fenster (am Auto geht auch, vergessen Sie das nicht).

7. Sprechen Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Kinder sich ähnlich verhalten. Fordern Sie unbedingt, dass an Schulen westliche Kultur unterrichtet wird und bestehen Sie auf einer christlichen Gebetskapelle in der Schule Ihrer Kinder.

8. Verlangen Sie sofort und bedingungslos einen Führerschein, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.

9. Lassen Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihrem guten Recht. Verlangen Sie Kindergeld, ggf. auch für Ihre in Deutschland lebenden Nichten und Neffen. Betrachten Sie den Besitz einer Arbeitserlaubnis als eine Rechtfertigung Ihrer illegalen Präsenz in Pakistan, Afghanistan oder Irak, die zum Bezug von Hartz-Türk berechtigt.

10. Fahren Sie ohne Autoversicherung. Diese benötigen nur die Einheimischen. Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner. Unterstützen Sie ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße, Nicht-Christen und gegen eine Regierung, die Sie ins Land gelassen hat.

11. Verlangen Sie, dass Ihre Frau (auch wenn Sie sich inzwischen 4 davon angeschafft haben) sich nicht vermummen muss, bzw. keine Burka zu tragen hat und am Strand im Bikini herumliegen darf.

(Quelle)

Donnerstag, 13. Mai 2010

Burka ist Emanzipation

Amira Hafner-Al Jabaji, die Vorzeige-Muslimin des Schweizer Fernsehens findet, dass Musliminnen ein Recht auf Selbstbestimmung haben:

„Die Frauenbewegung hat lange für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gekämpft. Dass dieses jetzt explizit an der muslimischen Frau wieder rückgängig gemacht werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Obwohl ich persönlich kein Verständnis für eine Gesichtsverschleierung habe, bin ich gegen ein Burka-Verbot.“ (Quelle Ziischtigsclub 11.5.2010)

Das Burka-Verbot ist für Frau Amira Hafner-Al Jabaji also eine Rücknahme der Emanzipation, auf dem Rücken der Musliminnen. Wer verlangt, dass sich Männer und Frauen gleichberechtigt in die Augen sehen können, macht die Emazipation rückgängig. Ach, wir schlechten Nicht-Muslime, wir bösen!

Amira Hafner-Al Jabaji gibt sich aufgeschlossen, ist es aber nicht. Leider fallen die Schweizer Sender auf sie rein, weil sie kein Kopftuch trägt, und weil sie behauptet, einen Think-Tank zu betreiben, was immer grossartig tönt.

Frau Amira Hafner-Al Jabaji weiss genau, was sie sagt. Man denkt, sie sei gegen Gesichtsverschleierung, besonders weil sie nicht mal Kopftuch trägt. Sie schützt Emanzipationsgedanken vor, um die Burka zu verteidigen.

Die Burka aber steht für die Kommunikationsverweigerung und für die Ablehnung unserer Gesellschaft.

Frau Amira Hafner-Al Jabaji  spricht Nebeldeutsch.

Montag, 10. Mai 2010

Kopfgeld

Da gibt einer zu, dass es Geld gibt für das Tragen des Kopftuches:
Familien, deren Frauen sich verschleiern, bekommen, laut Zharri, tatsächlich Geld von arabischen Staaten (Quelle: NZZ 10.Mai 2010, p 33)
Freiwillig? Oh nein, oder ja, oder vielleicht:
aber meist handle es nicht um religiöse Fanatiker, sondern um arme Leute, die das Geld bitter benötigten
Eine Schutzbehauptung, die immer stimmt: Wer Geld nimmt, braucht's, also ist er arm, sonst würde er das Geld nicht nehmen.

Was bleibt:

Es gibt Geld für's Tragen des Kopftuches. Das dürfte nicht nur in Albanien so sein.

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Die Chefmuslime steuern die Sous-Chef-Muslime via Geld, da wird das mit Politikern und nützlichen Gläubigen nicht anders sein:
El-Zyat im abgehörten Telefon über den Penzberger Imam, der nicht so spurte wie er sollte:
“Idiot. Ich hatte so lange mit ihm gesprochen. Das ist ja nur noch peinlich. Ich werde ihm jetzt 3 bis 4 Geldquellen schließen.”
Quelle

Montag, 3. Mai 2010

Burkaverbot

Die Burka und das Kopftuch haben nichts mit dem Islam zu tun, sondern mit archaischen Traditionen einer überholten Kultur, genauso wie Handabhacken, Steinigen und Ehrenmorde.

Man kann das genauso verbieten wie die überholte Tradition des Rauchens in geschlossenen Räumen, welche in Frankreich, Italien und neu in der Schweiz verboten ist.

Dienstag, 13. April 2010

Islamische Normativität

Islamische Normativität ist ein neues Wort für Scharia.

Mittwoch, 17. März 2010

ASBOrometer

Wenn Daten verdichtet werden, gibt es neue Information. So kann man sich neu den Grad an Anti Social Behaviour in seiner Umgebung direkt auf dem iPhone ansehen, mit dem ASBOrometer. Funzt vorerst mal in England und Wales.




Das kann das Verhalten beeinflussen. Und Quartiere verändern.

Ghadaffis Eroberungs-Träume

Nun verlangt Ghadaffi eine Entschuldigung von der EU für die bösen Visa-Verbote.

Denn ohne Visum kann er Europa nicht wie geplant erobern:




Und so bleibt ihm auch verwehrt, die Schwedinnen anzusehen, die da in seiner Phantasie nackt herumlaufen. Pech aber auch!

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Hier träumt ein weiterer Eroberer: klickmich

Samstag, 6. März 2010

Die Erfindung Gottes

Es gab eine Zeit, als ohne Ordnung der Menschen Leben war, nach Art der Tiere und im Dienst der Stärke stand, als es weder einen Preis für Gute noch Strafe andererseits für Schlechte gab.

Da scheinen mir die Menschen strafende Gesetze erlassen zu haben, damit das Recht die Herrschaft habe in gleicher Weise über alle,  den Frevelmut sich unterwerfe. Bestraft aber wurde, wer immer sich verging. 

Indes, da die Gesetze sie daran hinderten, offen Gewalttaten zu begehen, sie sie aber heimlich taten, scheint mir da zunächst ein kluger und ein weiser Mann die Furcht vor Göttern für die Menschen erfunden zu haben, damit Furcht es gäbe für die Schlechten, auch wenn sie heimlich 

handelten oder redeten oder dächten. Deshalb nun führte er die Gottheit ein, dass es einen Gott gibt in unvergänglichem Leben prangend, mit dem Geiste hörend, sehend und über alle Maßen denkend, der dies beachtet und ein göttliches Wesen an sich trägt, 

der alles, was unter Menschen gesagt wird, hören und alles, was getan wird, sehen kann. Und denkst du schweigend dir was Schlechtes aus, so wird es nicht den Göttern verborgen bleiben. Denn das Denken eignet ihnen im Übermaß. Mit diesen Worten 

führte er die verführendste Rede ein, indem er mit einem Lügenwort die Wahrheit verhüllte. Es wohnten, sagte er, die Götter da, wo er die Menschen am meisten schrecken musste, woher, wie er erkannte, die Furcht den Menschen stammte, 

und die Segnungen für das leidgeprüfte Leben, vom Himmelsgewölbe oben wo, wie er sah, die Blitze sind und die schrecklichen Donnerschläge und der gestirnte Himmelsbau, des weisen Baumeisters Chronos schön bestickte Werk.

von wo der glühende Ball der Sonne zieht und der feuchte Regen auf die Erde ausgeht. Solche Ängste stellte dieser um die Menschen, deretwegen er in seiner Rede geschickt die Gottheit ansiedelte und an geziemendem Ort 

und so den Gesetzen die Gesetzlosigkeit auslöschte. Und kurz darauf fügt er hinzu:  So hat, wie ich glaube, zum ersten Mal einer die Sterblichen überredet zu glauben, dass es ein Geschlecht der Götter gibt.

Kritias, griechischer Philosoph, 460-403 vor Christus.

(kopiert von da, wo auch der griechische Text aufgeführt ist)

Freitag, 5. März 2010

Rassismus

Libyen wirft der Schweiz Rassismus vor, weil 180 hochgestellten Libyern kein Visum ausgestellt wird. Nun wurde auch noch eine entprechende Erklärung von der Mehrzahl der Mitglieder der Arabischen Liga unterzeichnet.

Was ist Rassismus in den Augen der braven Araber? Da gibt es eine Menschenrechtserklärung der Arabischen Liga, und die wiederum beruft sich auf die Kairoer Erklärung der Menschenrechte.

In dieser steht Folgendes zu Rassismus:

Artikel 22:[..] 
d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Haß zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.

Tönt gut. Um das einzuordnen sei hier aber der ganze Artikel 22 aufgeführt.
Artikel 22:
a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und mißbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.
d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Haß zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.
Ausserdem ist es sinnvoll, sich den Artikel 24 in Erinnerung zu rufen:
Artikel 24:
Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.

Es gilt die Scharia. Rassismus ist, wenn etwas einem Muslim nicht passt und er sagt, dass das Rassismus ist. Also ist es Rassismus, wenn hochgestellten Libyern das Visum verwehrt wird, insbesondere von irgendwelchen Ungläubigen.

Darum auch hat Libyen der Schweiz den Jihad erklärt. Es geht darum, dass ein Staat von Ungläubigen einem Gläubigen nichts zu sagen hat, und schon gar nicht einem hochgestellten Gläubigen. Das muss durchgesetzt werden.
 

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