Freitag, 4. Dezember 2009

Religion reicht nicht

Religion reicht nicht als Grund für eine Ausnahmeregelung. Religion beruht auf Offenbarung, oder auf der Erzählung von Offenbarung, oder auf der Interpretation von der Erzählung von Offenbarung. Offenbarung lässt sich aber nicht unterscheiden von Halluzination.

Wer glaubt, mit Religion könne er eine Ausnahme von einem Gesetz begründen, hat den Boden der Realität verlassen.


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siehe auch Religionsfreiheit ist privat und Religion und Politik
 

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