Dienstag, 1. Dezember 2009

Gegen die Menschenrechte?

Wohl gar nicht:
Der EMRK nach sind Einschränkungen möglich, wenn sie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheit, Moral oder zum Schutz der Freiheiten anderer nötig sind.


Quelle hier. Im Artikel wird dann noch eine gegenteilige Meinung abgegeben - aber wenn man das Schächtverbot ansieht, dann wird's dünn beim Gang nach Strassburg.


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Die Langenthaler wollen jetzt ja bereit das Minarett umdefinieren zum Türmchen.

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