Mittwoch, 2. Dezember 2009

Minarettverbot kippen?

So einfach dürfte das nicht sein, sagt der Präsident des Europäischen Menschengerichtshofs
Eine Schwierigkeit liegt nach Darstellung des Präsidenten auch in der Pflicht des Beschwerdeführers nachzuweisen, dass er ganz persönlich in seinen Menschenrechten beeinträchtigt ist. Das liege nicht unbedingt auf der Hand, nur weil eine Moschee nicht mit Minarett ausgestattet werden könne. (Quelle)
 

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