Vielleicht müsste der vorläufige Charakter eines Minarett-Verbotes festgehalten werden. Daher schlage ich diese Formulierung zur Diskussion vor:
Der Bau von Minaretten ist verboten. Diese Bestimmung kann aufgehoben werden, wenn im Islam die Trennung von Religion und Staat unmissverständlich vollzogen ist, der Islam die Kairoer Erklärung der Menschenrechte mit allen darauf basierenden Folgedokumenten widerruft und stattdessen die Menschenrechte nach westlicher Lesart übernimmt, und wenn der Islam sich ohne Vorbehalt dem laizistischen Staat unterordnet. (1)
Alternativ wäre diese Formulierung denkbar:
Der Bau von Minaretten ist verboten. Diese Bestimmung kann aufgehoben werden, wenn der Islam keine Gesetzesreligion mehr ist.
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(1) Die Finanzierung des Jihad mit Zakat ("Armensteuer") müsste vielleicht auch noch aufgenommen werden. Andererseits kann man ja auch den Artikel so abschliessen: "Diese Aufzählung ist nicht abschliessend."
siehe auch einen früheren Versuch hier