Das islamische Familienrecht bedeutet zum Beispiel
- dass sich der Mann ohne Angabe von Gründen von seiner Frau scheiden lassen kann. Er hat damit keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Frau. (2)
- dass die Kinder dem Mann zugesprochen werden. Punkt.
- dass die Frau beim Erben nur die Hälfte von dem bekommt, was ein Mann bekommt.
- dass ein Mann vier Frauen heiraten kann. Vor den Behörden versteckt, wenn's denn sein muss.
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(1) Hier bei Jörg Lau . Man sehe sich insbesondere Kommentar Nr 1 an, zu diesem Punkt der Absichtserklärung:
the European Muslims have the following expectations:
[..]
opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law
(2) Siehe auch Tilman Nagel, NZZ 7.November 2009