Samstag, 7. November 2009

Scharia im Familienrecht

Scharia im Familienrecht, diese Forderung kann man immer wieder mal hören, und sie steht auch in der Erklärung der Europäischen Muslime. (1)

Das islamische Familienrecht bedeutet zum Beispiel
  • dass sich der Mann ohne Angabe von Gründen von seiner Frau scheiden lassen kann. Er hat damit keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Frau. (2)
  • dass die Kinder dem Mann zugesprochen werden. Punkt.
  • dass die Frau beim Erben nur die Hälfte von dem bekommt, was ein Mann bekommt.
  • dass ein Mann vier Frauen heiraten kann. Vor den Behörden versteckt, wenn's denn sein muss.
Auch wenn das Wort Familienrecht noch so nett tönt: Das widerspricht unserem Gesetz, und es benachteiligt die Frau. Sowas braucht's nicht.


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(1) Hier bei Jörg Lau . Man sehe sich insbesondere Kommentar Nr 1 an, zu diesem Punkt der Absichtserklärung:
the European Muslims have the following expectations:
[..]
opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

(2) Siehe auch Tilman Nagel, NZZ 7.November 2009
 

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