Montag, 23. November 2009

Verfassungsartikel, weiterer Vorschlag

Ein weiterer Vorschlag für einen Verfassungsartikel berücksichtigt den Inhalt des Muezzinrufes und den grundsätzlichen Zweck des Minaretts:
Öffentliche Aufforderungen zur Unterwerfung werden als Volksverhetzung zum Angriff auf die Autorität des Staates verstanden und sind verboten, ebenso wie Installationen, Bauten und organisatorische Massnahmen mit diesem Zweck. Es gibt keine Ausnahmen für rituelle Rufe und Kult-Bauten.


Der Muezzinruf ist ein Aufruf zur Unterwerfung, kein Gebet, und er richtet sich nicht spezifisch an die Gläubigen, sondern an alle, die ihn hören.

Glockentürme sind mit dieser Bestimmung nicht tangiert, da Glocken Lärm machen und nur die Botschaft vermitteln, die man hinein interpretiert. Der Inhalt des Muezzinrufs ist eindeutig und lässt keinen Interpretations-Spielraum.
 

kostenloser Counter