Die Minarett-Türme werden sehr hoch und mit grossen Ausmassen dargestellt, teilweise als Raketen, welche das Territorium der Schweiz durchdringen oder wie Missiles die Schweiz beherrschen.
Auch die nachdenkliche Frau auf dem Bild wird von den Mitgliedern der Kommission als bedrohlich wahrgenommen:
Das Plakat des Initiativkomitees kombiniert mit dem oben genannten Bild zusätzlich die Dar-stellung einer tief verschleierten Frau (Tschador / Burka), die schwarz und bedrohlich im Vordergrund steht.
Da herrschen offensichtlich panische Ängste - in der Kommission. Es sei denn, die Volksverhetzung habe Programm.
Hier zum Vergleich das Plakat und die Blaue Moschee:


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PS: Im Text steht auch, dass man eine Verurteilung hätte herbeiführen können, wenn es ein Diskriminierungsgesetz gäbe.
Von der heutigen Rechtslage und den bereits von Gerichten ausgesprochenen Urteilen aus- gehend (s. Anhang 3.1 und 3.2.) muss geschlossen werden, dass diese und ähnliche Plakate strafrechtlich gemäss Art. 261bis nicht verboten sind. Allerdings fehlt in der Schweiz bis heute ein zivilgesetzliches Diskriminierungsverbot, das hier greifen könnte.
Ganz im Sinne der Leute, die jegliche Kritik am Islam unterbinden wollen.
lomnop · 806 weeks ago
Die Mohammedkarikaturen waren wohl mehr diskriminierend, als dieses Plakat. Hier werden lediglich real existierende Erscheinungen des Islam abbgebildet. Betrachtet man die Minarette der Hagia Sofia bei untergehender Sonne, sehen die Minarette eben so aus. (Google Bilder-Suche: zB "Istanbul dusk" eingeben und ein wenig blättern, wers nicht glaubt). Wenn einem das Gesicht des Islam nicht gefällt, so nützt es weder, den Spiegel zu zerbrechen, der hier dem Islam vorgehalten wird, noch den Spiegelhalter zu verteufeln. Am Gesicht des Islam ändert beides nichts.