Freitag, 29. Januar 2010

Religionsfreiheit ist Meinungsfreiheit II

Religionsfreiheit ist eine Form der Meinungsfreiheit. Jeder darf seine Meinung haben. Jeder darf die Meinung haben, sein Glaube verlange von ihm, dass er sich dreimal am Tag Knoblauch in die Ohren drücken müsse. Er ist frei, das zu glauben.

Aber er darf diese Meinung nicht den anderen aufbürden. Und darum darf er nicht verlangen, dass die Umgebung sein Knoblauch-Ritual akzeptiert.

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Genauswenig darf eine Basketball-Spielerin von ihrem Sportverein verlangen, dass sie mit Kopftuch spielen darf, wenn der Verein das nicht will. 
Meinung Ja, Unterwerfung der anderen unter diese Meinung: Nein.

siehe auch Religion reicht nicht, Religion ist privat und Religionsfreiheit ist Meinungsfreiheit, nicht mehr
 

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