Montag, 30. November 2009

Religionsfreiheit bis wohin?

Wenn das Minarettverbot gegen die Religionsfreiheit verstösst, dann stellt sich die Frage, wo die Religionsfreiheit dann aufhören könnte?

Gehört der Muezzin noch dazu? Gehört das Schächten noch dazu? Die Beschneidung? Die Polygamie? Die Scharia? Die Herrschaft über die Dhimmis?

Mit der Religionsfreiheit kann man alles begründen, was einer in ein Büchlein schreibt, weil es ihm sein Gott offenbart hat. Und da habe ich das grosse Fragezeichen: Wieso sollte eine Offenbarung die Grundlage für einen öffentlichen Entscheid sein, für ein Gesetz und für ein Nachgeben der Ungläubigen?

Denn die Offenbarung lässt sich nicht unterscheiden von der Halluzination.

Die Linie, wo Offenbarung als Begründung nicht mehr gilt, sollte man früh ziehen. Bevor die Halluzination zum Wahnsinn führt.
 

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