Freitag, 27. August 2010

Kreis: Kopftuch für Musliminnen verbindlich

Die Eidgenössische Rassismus-Kommission richtet sich nach Riad: Die Kommission unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Georg Kreis bezeichnet das Kopftuchverbot für Schulen in St.Gallen als
Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot
Musliminnen sind also unbedingt verpflichtet, Kopftuch zu tragen. Bald wird Herr Kreis eine Religionspolizei fordern, damit das auch durchgesetzt wird. Bei Widerstand wird gesteinigt.

Zur Information:
  • Das Verbot für Angestellte dess öffentlichen Dienstes ist laut Kommission ok. Wenn es im einen Fall ok ist, dann ist die Verpflichtung zum Kopftuch nicht absolut, kann also auch für Mädchen an öffentlichen Schulen untersagt werden.
  • Öffentliche Schulen sind zur Neutralität verpflichtet. Da hat das Kopftuch nichts verloren. 
  • Religion ist Behauptung und nicht begründbar
  • Religion ist als Meinungsfreiheit geschützt, aber nicht mehr

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Der ganze Text:

Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot

Bern, 25.08.2010 - Die EKR stellt sich gegen das Kopftuchverbot, das der Kanton St. Gallen vorschlägt, weil dieses eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion darstellt und damit das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletzt.

Die EKR sieht in dem von der St. Galler Erziehungsbehörde mit einem Kreisschreiben angestrebte Kopftuchverbot für Schülerinnen eine gegen die muslimische Minderheit gerichtete (primär parteipolitisch motivierte) Aktion und hält diese darum für unstatthaft.

Das Kopftuch fällt in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das in unserem Land geschützt ist, solange es kein übergeordnetes Grundrecht verletzt. Die EKR hält eine Einschränkung religiöser Kennzeichen für Lehrerinnen in ihrer öffentlichen Funktion, wie das Bundesgericht 1997 entschieden hat, für vertretbar - nicht aber ein solches Verbot für Schülerinnen und Arbeitnehmerinnen.Dieses ist nicht nur ein Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot, es verletzt auch das Prinzip der Gleichbehandlung, weil es nicht analog für andere Religionsgemeinschaften gilt.

Die Berufung auf Integrationsbemühungen ist ein Vorwand, die angestrebte Regelung im Gegenteil integrationshindernd. Das Ansinnen schafft mehr Probleme, als es löst, meint die EKR. Konstruktive Integration zielt nicht auf die Auslöschung von Unterscheidungsmerkmalen. Doch gerade dies will man mit der Vorlage erreichen, wenn man im Kopftuch nur ein eliminierbares "Mittel für den Ausdruck kultureller Identifikation" (so der St. Galler Erziehungsrat) sieht. Der Vorschlag aus St. Gallen kann eine gesamtschweizerische Signalwirkung haben – er darf gerade deswegen nicht 'Schule’ machen. Themen, bei denen es um Gleichbehandlung und Religionsfreiheit geht, sollten durch eine weitsichtige Politik und gesunden Menschenverstand in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Mittwoch, 25. August 2010

Religionspolizei

In Frankreich geht die Religionspolizei um und sorgt dafür, dass Muslime wie Nichtmuslime den Ramadan einhalten:


Ein kleiner Junge wird spitalreif geschlagen, weil er im Ramadan einen Lutscher leckt (kein Muslim), einem Mann wird der Schädel eingeschlagen, weil er auf einer Terrasse isst, im Ramadan (Religion unbekannt), eine Frau wird zusammengeschlagen, weil sie im Ramadan Essen einkauft (Jüdin, was ihr gleich weitere Prügel einbringt.)
Im letzten Fall stand ein Wachmann daneben. Er griff nach eigenen Angaben nicht ein, weil er den Ramadan respektiert.

Das war natürlich keine offizielle Religionspolizei. Die kommt erst in den nächsten Jahren, nach und nach.

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Edit: ditto in Deutschland


Edit: Marokko lebt
Bürgerinitiativen in Marokko und Algerien fordern die Aufhebung des Fastenzwangs. Der soziale Druck, den Ramadan zu befolgen, ist stark, doch könnten die Initiativen dazu beitragen, eine Debatte über die zeitgemässe Umsetzung religiöser Gebote und die Verwirklichung individueller Freiheitsrechte anzustossen. (NZZ 2.9.2010)

Minarett-Abstimmung in Deutschland

Die Schweiz hatte eine Minarett-Abstimmung, die den Politikern und den Gutmenschen klar machte, dass die Zeit des Schönredens vorbei ist.

Deutschland hat Bücher, die denselben Effekt haben: Das Buch von Thilo Sarrazin zur Migrantenthematik ist auf Rang 1 von Amazon:

Donnerstag, 19. August 2010

Die Goldene Regel und die Zivilisation

Unsere Zivilisation beruht auf der Goldenen Regel und dem kritischen Denken. Auch wenn wir es nicht immer schaffen, das durchzuhalten, sind dies die Orientierungspunkte. Eine Gesellschaft, die hingegen auf Unterwerfung aus ist, kann damit nicht verträglich sein.


Mehr dazu hier (englisch)


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Schröters Blog zum Dschihad: klickmich
Nebeldeutsch Infos zum Dschihad: klickmich

Dienstag, 17. August 2010

Was Herr Kreis herbeireden möchte

Die Antirassismuskommission hat einen neuen Bericht geschrieben. Zum Rassismus, was denn sonst.

Da wird auch mit Beispielen erklärt, was Rassismus ist. Zum Beispiel so:
Beispiel einer Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale:
Einem ausländischen Forscher wird ein Antrag auf Stipendien verweigert. Er fühlt sich nicht nur aufgrund seiner Herkunft sondern auch aufgrund seines Alters diskriminiert (p 18)
Er ist also  diskriminiert, weil er sich diskriminiert fühlt. Der Arme. (1)

Oder dann das hier:
Beispiel einer Diskriminierung aufgrund des Ausländischseins:
Eine Frau gibt ihrer Angst Ausdruck, weiterhin in ihrem Quartier zu wohnen. Die Nachbarn ereifern sich darüber, wie nutzlos es sei, das Quartier mit baulichen Massnahmen aufzuwerten, dies würde «lediglich den ‹Kopftüchern› dazu dienen, mit ihrem ‹unzähligen› Nachwuchs den ganzen Tag herumzuspazieren ». (p 25)
Das mag nicht nett sein, aber es ist kein Rassismus.

Laut Vorwort von Herrn Georg Kreis hat übrigens die Minarett-Initiative den Anstieg der Meldungen von rund 90 im Jahr 2008 auf rund 190 Meldungen im Jahr 2009 begünstigt.

Im Text heisst es dann allerdings
Über die Gründe für diese drastische Steigerung lassen sich nur Vermutungen anstellen. (p12)
Aber Herr Kreis kann ja nicht jeden Mist lesen, zu dem er ein Vorwort schreibt. (2)

Der Bericht zeigt vor allem eines: Herr Kreis möchte ein Rassismus-Problem herbeireden, aber wir haben nun mal keines. Damit hat er ein Problem: Denn er ist mitsamt seiner Kommission überflüssig.


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(1) Diskriminierung ist Unterscheidung, und damit noch nicht Rassismus. Der Bericht, wie auch Herr Kreis, vermischt die Begriffe suggestiv. Herr Kreis weiss natürlich, dass das nicht dasselbe ist, darum versucht er schon länger, ein Diskriminierungsgesetz hinzukriegen. Dann dürfen Sie nicht mal mehr gefahrlos sagen, dass Sie lieber in Amerika Ferien machen als in der Türkei.
(2) So sind ihm auch die Statistiken entgangen, die die Meldungen aufschlüsseln: Die gemeldeten Fälle haben in der Mehrzahl andere Motive als die Religion (p 25 und 26).

Siehe auch
Was Georg Kreis im Club wirklich sagte und Der politische Nutzen der Antirassismus-Kommission



Freitag, 6. August 2010

Warum es die Burka braucht

Vorher
Nachher

Kopftuch und Freiheit

Der Kanton St. Gallen will das Kopftuch an Schulen verbieten. Res Strehle, Chefredaktor bei Tages-Anzeiger in Zürich findet das schlecht. In seinem Kommentar im Tagi vom 6.8.2010 schreibt er unter dem Titel "Unbedeckt, aber engstirnig", das Verbot sei
in hohem Grade diskriminierend, weltanschaulich parteiisch und transparent nur bezüglich der Geisteshaltung ihrer Urheber. 
Mit anderen Worten: Kopftuch-Gegner sind engstirnig.

Dass das Kopftuch dazu führt, dass Mädchen ohne Kopftuch gemobbt werden ist ihm offensichtlich unbekannt. Dass dies schon lange untersucht und bestätigt, weiss er nicht oder es ist ihm wurst.
In EMMA steht eine Geschichte, die man als Einzelfall abtun könnte, aber Berichte aus anderen Ländern zeigen dasselbe Muster: Trägt ein Mädchen kein Kopftuch, dann kommt bald einmal ein Grosser Bruder und fragt, ob es denn keine gute Muslimin sei. Eine Schlampe. Und wenn das nicht reicht, dann kommt ein Mann mit Bart zum Vater und fragt ihn, ob seine Tochter denn keine gute Muslimin sei.

Der französische Staat, der das Kopftuchverbot eingeführt hat, machte das nicht aus dem Blauen heraus, sondern nach sorgfältigen Abklärungen durch zwei unabhängige Untersuchungskommissionen, die dann tatsächlich in die betroffenen Gebiete und Schulen gingen und tatsächlich die jungen Frauen befragten.

Man findet die Berichte leicht durch googeln mit rapport obin und rapport stasi. Sie sind auf französich abgefasst.

Das Ergebnis der Berichte ist eindeutig: Kopftucherlaubnis fördert den Druck auf die Mädchen, die kein Kopftuch tragen. Die Männer zeigen damit an, welche Frauen ihnen gehören.

Das Kopftuch wird so zur Hundeleine. Herr Strehle nennt das Freiheit.

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Das EMMA-Dossier zum Thema ist hier 
Nebedeutsch zum Kopftuch findet sich hier 
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Auch Farhad Afshar hat sich dazu geäussert (Tagi vom 6.8.2010):
«Es ist nicht die Politik, die zu bestimmen hat, was zu einer Religion gehört»
Aber dazu, was in der Schule gilt.
«Nach der Minarettabstimmung wird das der Schweiz erneut riesigen Schaden zufügen.»
Das kennt man als Indirekte Drohung. eine altbekannte Nebeldeutsch-Technik
Farhad Afshar befürwortet die Einführung der Scharia.
 

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