Mittwoch, 17. Februar 2010

Menschenrechte mit Scharia-Vorbehalt

Islamische Staaten haben zwar die UNO-Menschenrechtskonvenition unterzeichent, aber mit einem Scharia-Vorbehalt, wie die NZZ berichtet (NZZ 17.02.2010, p2). Darum kann sich auch ein Diplomat aus so einem Land so äussern:
«Wir sind selbstverständlich in jenen Bestimmungen nicht an die Menschenrechtskonventionen gebunden, welche gegen die Scharia, das islamische Recht, verstossen.»
Am besten führen wir gleich die Scharia ein, dann gilt überall gleiches Recht.

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siehe auch Gretchen-Frage




Hier der Text des zitierten Artikels:

AUFGEFALLEN

Ein arabischer Ritter am Hof der Menschenrechte

Victor Kocher, Genf · «Wir sind selbstverständlich in jenen Bestimmungen nicht an die Menschenrechtskonventionen gebunden, welche gegen die Scharia, das islamische Recht, verstossen.» So spricht der Botschafter eines kleinen arabischen Golfstaats am Genfer Uno-Sitz. Als besonders einleuchtendes Beispiel führt er die Homosexualität an, die islamische Gesellschaften nicht akzeptierten. Das ruft nach der Frage, wie sich das Land denn als Vorkämpfer der Menschenrechte gebärden könne und zugleich den Frauen die darin festgeschriebene Rechtsgleichheit vorenthalte.

Die einfache, technische Antwort fällt dem Botschafter gar nicht ein, dass seine Regierung nämlich 1979 bei der Unterzeichnung der Konvention gegen Diskrimination der Frauen einen Vorbehalt angemeldet hat: Die Scharia geht in diesem Bereich dem Völkerrecht vor. Die Vereinten Nationen haben solche Vorbehalte auch im Fall von anderen islamisch definierten Staaten hingenommen.

Vielmehr holt der «ausserordentliche und bevollmächtigte Botschafter», der im Uno-Menschenrechtsrat für sein Land abstimmt und Willensmeinungen verbreitet, zu einer Rechtfertigungsrede für arabische Sitten und Gebräuche aus. Diese räumen der Frau, wie der Botschafter erläutert, einen behüteten Platz im Herzen der Familie ein, während der Mann die Aufgabe des Beschützers und Ernährers zu übernehmen hat. Weil die bewährte Rede wie Wasser fliesst, landet er rasch beim Lob auf die Würde arabischer Frauen, im Kontrast zu ihren westlichen Geschlechtsgenossinnen, welche allzu leicht zu Opfern sinnlicher Gelüste der Männer gemacht würden. Was hat das nun mit der rechtlichen Gleichstellung der Frauen zu tun? Und was mit dem angesprochenen Bekenntnis zu einem Völkerrecht, das man in entscheidenden Punkten dann doch nicht befolgen will?

Doch der Botschafter ist unterdessen längst zum Schutz der Minderheiten vorgestossen und von dort zu den mit Füssen getrampelten Rechten des palästinensischen Volks. Die Vorstellungen des Botschafters von einem Lösungsweg sind mehr von moralischer Überzeugung als von Sachkenntnis geprägt, ähnlich wie diejenigen vom Völkerrecht. Der Menschenrechtsrat muss, so versichert er, vor allem im Dialog Verständnis und Toleranz für die Araber fördern. Ob das ausreicht, um den Schutz der Rechte voranzubringen?
 

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